
Blog: Die dunklen Seiten von Jakob Stutz
Kommentar zu den Urteilen
Im Buch "Jakob Stutz 1801 - 1877 - Zürcher Oberländer Volksdichter und Zeitzeuge - Beiträge und Würdigungen", welches im Jahr 2001 aus Anlass des 200. Geburtstages von Jakob Stutz herausgegeben Schrift werden die gerichtlichen Akten in Sachen Jakob Stutz von Dr. Bernard A. Gubler, Pfäffikon, beleuchtet. Ein Urteil des Bezirksgerichtes Pfäffikon ist im ganzen Wortlaut abgedruckt. Interessant ist die Zusammenfassung mit dem Titel "Würdigung aus heutiger Sicht":
Aufgrund der Tatbestände, wie vorstehend in den Gerichtsakten geschildert, würden gemäss heutiger Gerichtspraxis homosexuell motivierte Betastungen unter mündigen Männern nicht verfolgt, und heute würde das Bezirksgericht Pfäffikon Jakob Stutz wohl höchstens wegen sexueller Belästigung mit Haft (bis zu drei Monaten) oder Busse bestrafen (StGB 198) - gemäss Polizeiakten war "eine weitergehende unzüchtige Handlung nicht nachgewiesen" worden.
Im Schwellbrunner Fall jedoch, in welchem auch Betastungen von Unmündigen nachgewiesen wurden, würde heute das Appenzeller Gericht wohl ein ähnliches Urteil fällen. Wenn heute ein Lehrer seine Schüler zum Onanieren passiv und vor allem aktiv anleitet, so wird er kaum milder bestraft als vor 150 Jahren. Jakob Stutz würde heute allerdings individueller bestraft; es würde wahrscheinlich eine bedingte Gefängnisstrafe ausgesprochen und durch psychiatrische Behandlung sichergestellt, dass der Verurteilte mit seiner Veranlagung umzugehen lernt - ohne nochmals mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Den Lehrerberuf müsste Jakob Stutz heute wohl ganz aufgeben oder dürfte zum Mindesten diesen für längere Zeit nicht mehr ausüben.
Muss oder darf man Jakob Stutz canceln?
Kann man gleichzeitig einen Film oder ein Buch lieben und den Künstler ablehnen? Wie gehen wir mit dieser moralischen Zwickmühle um?
Da kommen einem Rembrandt, Picasso, Richard Wagner, J.K. Rowling, Michael Jackson in den Sinn. Kann man deren Kunst gewissenlos hören, lesen oder anschauen? Haben Kompositionen von Wagner etwas mit dessen Antisemitismus zu tun? Unterstützt man mit Harry Potter Transphobie? Hat die Kunst etwas mit dem Künstler zu tun?
Ähnlich in der Musik. Man geht tanzen, hat Spaß und ist ausgelassen – und dann beginnt ein Michael-Jackson-Song, und man weiß nicht so recht, ob man noch weitertanzen will. Zu präsent sind die Bilder aus der Doku "Leaving Neverland", zu nachhaltig haben sich die Vorwürfe eingebrannt – obwohl auch hier die Anschuldigungen keineswegs neu sind.
Zwei Punkte sind bei der Beurteilung wichtig:
- Wir müssen überlegen, ob das Werk direkt mit den Verfehlungen zu tun, oder spielen sie darin keine Rolle?
- Man darf das Vergehen nicht ausblenden, sondern muss abwägen, ob man mit diesem Wissen weiter die Werke lieben kann. Letztendlich muss jeder Einzelne entscheiden, ob er Kunst vom Künstler trennen kann.
Bei Jakob Stutz ist es problematisch, wenn man ihn nach den heutigen Gesetzen und Moralbegriffen cancelt. Er war ein Kind seiner Zeit, wo man nicht über Homosexualität sprach und die Betroffenen mit ihren Problemen alleine liess.
Stutz war in erster Linie ein Chronist der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts und der Schöpfer von unzähligen Theaterstücken und Initiant von sozialen Werken. Und so sollten wir ihn auch trotz seiner dunklen Seiten anerkennen.
Daniel Gasser